Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gartenbau Kontner e.U.
1 Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Blumengeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der einheitlich geltenden
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumengeschäfte“.
2 Vertragsabschluß
Schriftliche Angebote unseres Blumengeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere
Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.
3 Preise
Unsere Preise des Blumengeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa
Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.
4 Fälligkeit
Die Lieferungen unseres Geschäfts sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird.
5 Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage sind wir
berechtigt die Ware am Vortag anzuliefern. Wird der Kunde am Vortag nicht angetroffen, wird die vorausbestellte Ware am
vereinbarten Tag angeliefert. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir haften nicht
bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
6 Gewährleistung und Haftung
(1) Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle
Vereinbarung über Sorte und/oder Pflanze getroffen wurde.
(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, sind wir zunächst berechtigt, nach
seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung,
möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt
des Mangels befinden, zur Besichtigung durch unsere Firma bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(4) Wir leisten keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen.
(5) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsver- letzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern
es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
(6) Die von uns gelieferten Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme
besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen.
Wir leisten daher keinen Ersatz für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche
Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.
7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens Gartenbau Kontner e.U.
8 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Gartenbau Kontner e.U.